Bußgelder und Geldauflagen

Richter*innen und Staatsanwält*innen werden zu wertvollen Kinderdorfhelfer*innen. Bußgelder und Geldauflagen nehmen einen wertvollen Platz in der finanziellen Unterstützung zur Umsetzung und Realisierung von besonderen Projekten und Wünschen in unserem Kinderdorf ein.

  • Der Albert-Schweitzer-Kinderdorf und Familienwerke Thüringen e. V. erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen.
  • Wir garantieren eine schnelle und diskrete Abwicklung der Geldauflagen.
  • Das Gericht wird über jeden Zahlungseingang/ Nichteingang zeitnah informiert.
  • Für Zahlungen von Geldauflagen erstellen wir KEINE Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen).