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Steuerliche Abrechnung
Hinweis: Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Zur Vermeidung unnötiger Verwaltungskosten bitten wir Sie, für Spenden bis 300 € Ihren Kontoauszug beim Finanzamt als Nachweis einzureichen. Ansonsten stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt aus. Wir freuen uns über jegliche Spenden, egal wie groß oder klein, Ihre Unterstützung zählt!
Verwendung von Spendengeldern
Die satzungsgemäße Verwendung der Spendengelder wird regelmäßig durch ein Steuerbüro geprüft, welches uns seit Gründung des Vereins den wirtschaftlichen und zweckgebundenen Einsatz attestiert. Die ununterbrochene Anerkennung durch das Finanzamt (Freistellungsbescheid) als gemeinnützige und besonders förderungswürdigen Zwecken dienende Organisation liegt zur Einsicht in der Geschäftsleitung vor.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich unter:
Telefon: +49 (0) 361 / 55 09 834
oder postalisch: Albert-Schweitzer-Kinderdorf und Familienwerke Thüringen e.V. Unter dem Berge 6 99097 Erfurt
Sachspenden
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir eine Sachzuwendungsbestätigung im Sinne des § 10b EStG an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen nur ausstellen können, wenn Sie uns das Anschaffungsdatum und den Anschaffungspreis der gespendeten Sachen nachweisen.
Eine ordnungsgemäße Sachzuwendungsbestätigung können wir nur ausstellen, wenn uns alle Angaben vorliegen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Haben Sie dazu Fragen? Dann rufen Sie uns gerne unter +49 (0) 361 / 55 09 834 an.