Richter*innen und Staatsanwält*innen werden zu wertvollen Kinderdorfhelfer*innen. Bußgelder und Geldauflagen nehmen einen wertvollen Platz in der finanziellen Unterstützung zur Umsetzung und Realisierung von besonderen Projekten und Wünschen in unserem Kinderdorf ein.
Der Albert-Schweitzer-Kinderdorf und Familienwerke Thüringen e. V. erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen.
Wir garantieren eine schnelle und diskrete Abwicklung der Geldauflagen.
Das Gericht wird über jeden Zahlungseingang/ Nichteingang zeitnah informiert.
Für Zahlungen von Geldauflagen erstellen wir KEINE Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen).
Aktuelle Information zum Coronavirus
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir von Zuwendungen in Form von Sachspenden Abstand zu nehmen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis, die Geschäftsleitung des Albert-Schweitzer-Kinderdorfes Erfurt.